Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 06.06.2005 - 3 K 788/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Monatliche Sonderzahlungen in der Beamtenversorgung genießen keinen Pfändungsschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 24.75
Beamter - Beurlaubung ohne Bezüge - Weihnachtszuwendung
Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2005 - 3 K 788/04
Anhaltspunkte dafür, dass die Sonderzahlungen - auch - aus Anlass des Weihnachtsfestes gewährt werden, wie das für die bislang jeweils im Monat Dezember gewährte "jährliche Sonderzuwendung" - auch - gegolten hat (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.07.1977 - VI C 24.75 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 24 m. w. Nachw.), sind danach nicht erkennbar.Soweit das Bundesverwaltungsgericht die bisherige jährliche Sonderzuwendung - auch - als Sonderleistung zur Deckung des im Weihnachtsmonat entstehenden besonderen Bedarfes charakterisiert hat, beruhte dies maßgeblich auf ihrer Gewährung in zeitlicher Nähe zum Weihnachtsfest (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.07.1977, a. a. O.).
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00
Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei …
Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2005 - 3 K 788/04
Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage zulässig, insbesondere wurde das auch insoweit nach § 126 Abs. 3 Nr. 1 BRRG erforderliche Vorverfahren durchgeführt; das Landesamt hat den Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Klägers zutreffend als Leistungswiderspruch gegen die Versagung einer höheren Versorgungsauszahlung gewertet (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.06.2001 - 2 C 48.00 - BVerwGE 114, 350).
- VG Düsseldorf, 20.12.2016 - 23 K 449/16
Jährliche Sonderzahlung; Sonderzuwendung ; Weihnachtsvergütung ; Weihnachtsgeld ; …
Eine Zahlung innerhalb einer Zeitspanne, in der üblicherweise Weihnachtsaufwendungen getätigt werden, kann Indizwirkung für das Vorliegen einer Weihnachtsvergütung haben, insbesondere, wenn die Bezeichnung der Gratifikation den Zweck nicht deutlich macht, BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 -, juris, Rn 18; BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 16; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 39; BayVGH, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.2358 -, juris, Rn 4; VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juni 2005 - 3 K 788/04 -, juris, Rn 15; Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage 1995, § 850a Rn 27; Lüke, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage 1999, § 850a Rn 30; Smid, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2007, § 850a Rn 16. - BVerwG, 17.05.2018 - 2 C 49.17
Anerkennung des Dienstherrn für erbrachte Leistungen des Beamten; Aufwendungen …
Vielmehr müssen die stark divergierenden gesetzlichen Regelungen der Länder, die die Sonderzahlung zum Teil vollständig vom Weihnachtsfest gelöst haben, jeweils an den Vorgaben des § 850a Nr. 4 ZPO gemessen werden (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juni 2005 - 3 K 788/04 - juris; VGH München, Beschlüsse vom 5. Oktober 2007 - 3 ZB 07.15 10 - juris und vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.23 58 - juris sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 23 K 449/16 - juris, zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen). - LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10
Pfändungsschutz bei Sparkassensonderzahlung
Der Zweck, auch das regelmäßige Tätigwerden im Kalenderjahr, z.B. das Fehlen von Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Anspruch auf Entgelt im Krankheitsfall nach § 22 TVöD-S zu honorieren, entspricht nicht den mit der Zahlung eines Urlaubs- und Weihnachtsgeldes verfolgten und von § 850 a ZPO vorausgesetzten Zweck, dass aus besonderem Anlass Sonderleistungen vom Arbeitgeber erbracht werden, weil sowohl der Urlaub als auch das Weihnachtsfest gewöhnlich für die Beschäftigten mit besonderen Ausgaben verbunden sind (zum Weihnachtsgeld VG Karlsruhe 06.06.2005 - 3 K 788/04). - VG Cottbus, 02.08.2007 - 3 K 22/06
Nachträgliche Baugenehmigung für ein Wochenendhaus
Ferner nimmt der Beklagte Bezug auf seine Ausführungen in den Verfahren 3 K 418/04, 3 K 419/04 und 3 K 788/04. - OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 4 S 58.07
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde
Es kommt hiernach nicht auf die von den Beteiligten im Verfahren nicht angesprochene weitere Frage an, die ebenfalls der Prüfung in einem eventuellen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt, ob die Sonderzuwendung überhaupt noch als Weihnachtsvergütung im Sinne des § 850a Nr. 4 ZPO anzusehen ist (verneinend Bay VGH, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.2358 - juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juni 2005 - 3 K 788/04 - juris).